Gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) müssen Elektroinstallationen nach der Erstellung und danach in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Wir zeigen Ihnen, was das für Sie als Eigentümer bedeutet.
Gemäss der Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen die Elektroinstallationen zum ersten Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installation. Das zuständige Elektrizitätsversorgungs – Unternehmen (EVU) überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise der Installationen. Es fordert die Eigentümer auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation den Regeln der Technik entspricht. Der Eigentümer muss dann einen Elektro-Kontrolleur, der im Besitz einer Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen. Sobald die Prüfstelle den guten Zustand der Installation bestätigt, kann der Eigentümer dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Allfällige Mängel müssen von einer Installationsfirma behoben werden, die von der Kontrollstelle unabhängig ist.
Die Gesetzessammlung finden sie auf www.admin.ch
Die Installationskontrolle ist in der Verordnung über elektrische Niederspannungs-installationen (734.27 Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) geregelt.
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen elektrische Anlagen je nach Nutzung und Risiko in unterschiedlichen Intervallen kontrolliert werden.
Installationen in Wohnbauten.
Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten, nasse oder feuergefährdete Räume, Landwirtschaft, Verkaufsläden, Kirchen.
Betriebsräume der Industrie und des Grossgewerbes, Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Schulen, Gaststätten, Heime, Fahrzeugwerkstätten, TN-C Installationen.
Installationen in Ex-Zonen 2.
Installationen auf Baustellen und Märkten.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kontrollpflicht, Kontrollperioden und den Ablauf der Elektrokontrolle.
Er muss auf Verlangen der Netzbetreiberin oder des Eidg. Starkstrominspektorats den Nachweis erbringen, dass seine Elektroinstallationen sicher sind, dies mit dem sogenannten Sicherheitsnachweis (SINA).
Neue oder geänderte elektrische Installationen müssen mit der Inbetriebnahme durch einen fachkundigen Elektroinstallateur einer konzessionierten Elektrofirma geprüft werden. Wenn alles in Ordnung ist, stellt der Elektroinstallateur auf Grund dieser Prüfung den SINA aus.
Danach erfolgt in regelmässigen Abständen (je nach Anlage 1, 5, 10 oder 20 Jahren) durch die Netzbetreiberin die Aufforderung zur periodischen Elektrokontrolle. Der Anlagebesitzer erteilt dann einem unabhängigen Kontrollorgan wie uns, den Auftrag die Elektroinstallationen zu überprüfen. Bei Mängelfreiheit stellt das unabhängige Kontrollorgan dann dem Anlagebesitzer zu Handen der Netzbetreiberin einen SINA aus.
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.
Als Kontrollperiode werden die zeitlichen Abstände zwischen den Elektrokontrollen genannt. Diese sind je nach Art der Anlage unterschiedlich, zum Beispiel:
Wohnungsbau 20 Jahre
Gewerbe, Büro, etc. 10 Jahre
Heikle Anlagen und öffentl. Gebäude wie Warenhäuser, Schulen 5 Jahre
Baustellen, Ex-Anlagen, med. Räume 1 Jahr
Hinweis: Genaue Angaben finden Sie in der NIV
Die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Schemas, Installationspläne, Betriebsanleitungen, etc.) sind während der ganzen Lebensdauer der Anlage aufzubewahren. Diese werden bei der Erstellung von Anlagen durch den Elektro-Installateur oder -Planer erstellt und dem Eigentümer ausgehändigt.
Der SINA ist bis zu nächsten Periodischen Kontrolle aufzubewahren.
Der Mieter bzw. der Betreiber einer elektrischen Anlage ist sogar verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter zu melden und deren Behebung zu veranlassen.
Die Netzbetreiberin ist das Elektrizitätswerk, welches dem Eigentümer die Stromrechnung schickt.
Übernimmt der Eigentümer eine neue oder geänderte Elektroinstallation vom Elektro-Installateur, so muss er den vom Elektroinstallateur ausgestellten Sicherheitsnachweis (SINA) der Netzbetreiberin einreichen.
Wenn es sich nicht um einen Wohnungsbau handelt, also bei Gewerbe usw. muss zusätzlich ein unabhängiges Kontrollorgan wie wir die Anlage überprüfen.
Die unabhängigen Kontrollorgane gemäss NIV brauchen für die Ausübung der Kontrolle eine Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorats. Zudem müssen sie erstens eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisationseinheit (Firma) bilden, zweitens über einen kalibrierten Messgerätepark verfügen und sich drittens über die bisherige Aus- und Weiterbildung ausweisen.
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle beauftragt werden.
Wenn Sie von der Netzbetreiberin eine entsprechende Aufforderung zur Erbringung des Sicherheitsnachweises erhalten haben, übergeben Sie einem unabhängigen Kontrollorgan wie uns die Aufforderung und erteilen damit den Auftrag zur kostenpflichtigen Kontrolle.
In diesem Fall erstellt das unabhängige Kontrollorgan zuerst einen Mängelbericht und übergibt diesen dem Anlagebesitzer. Dieser muss die Mängel dann durch eine konzessionierte Elektrofirma beheben lassen. Danach erstellt das unabhängige Kontrollorgan den SINA.
Hinweis: Das unabhängige Kontrollorgan darf die Mängel nicht selber beheben!
Vertiefende Informationen zu unabhängigen Kontrollen, zur NIV und zu Risiken durch überalterte Elektroinstallationen.
Broschüre SiNa unabhängige Kontrollen
Broschüre NIV 2018
Gefährliche Elektroinstallationen im Altbau (Wohnungsbau)
SUVA-Merkblatt für Hauseigentümer (Industrie)

Electrosuisse Info — Material zum Download
Weiterführende Fachbroschüren und Informationsmaterial finden Sie direkt bei Electrosuisse.
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