1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungen zwischen SeMa-Elektrokontrollen AG und der Vertragspartnerin beziehungsweise dem Vertragspartner.
1.2 Abweichende oder zusätzliche Bestimmungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen der SeMa-Elektrokontrollen AG und der Vertragspartei. Die schriftliche Vereinbarung hat nur mit beidseitiger Unterschrift ihre Gültigkeit.
1.3 Falls Bestimmungen des Vertrags ungültig sein sollten, bleibt der übrige Teil des Vertrags davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung nach Sinn und Zweck am nächsten kommt.
2.1 Eine Offerte behält ihre Gültigkeit für maximal 30 Tage ab Ausstelldatum.
2.2 Mit Zustimmung der Offerte ist der Vertrag gültig nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung an die SeMa-Elektrokontrollen AG.
3.1 Die Dienstleistungen richten sich nach Umfang der Offerte.
3.2 Unterschieden werden unabhängige Kontrollen und akkreditierte Inspektionen.
3.3 Die Honorare von unabhängigen Kontrollen und akkreditierten Inspektionen können abweichen.
3.4 Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, umfasst die Kontrolltätigkeit der SeMa-Elektrokontrollen AG im Sinne einer zusätzlichen Dienstleistung auch die Zustellung des Sicherheitsnachweises an die zuständige Netzbetreiberin.
4.1 Die SeMa-Elektrokontrollen AG behält sich das Recht vor, Aufträge an Unterauftragnehmer zu vergeben, sofern dies gemäss Vertrag keine Kostenerhöhung oder Qualitätsminderung zur Folge hat.
5.1 Die SeMa-Elektrokontrollen AG verpflichtet sich, alle Informationen über technische, betriebliche oder geschäftliche Angelegenheiten, von denen sie im Rahmen der Vertragsabwicklung Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
5.2 Die Vertraulichkeit erstreckt sich über das Vertragsverhältnis hinaus.
5.3 Ausgenommen davon ist die Übermittlung einer Kopie des Sicherheitsnachweises gemäss Ziffer 3.4.
6.1 Der Auftraggeber / die Vertragspartei ist verpflichtet, der SeMa-Elektrokontrollen AG alle zur Vertragserbringung notwendige Unterstützung zu leisten, ohne Entschädigung.
6.2 Notwendige Informationen zur Vertragserbringung und Unterlagen müssen kostenlos und vollständig vor Auftragsbeginn zur Verfügung der SeMa-Elektrokontrollen AG gestellt werden.
6.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, der SeMa-Elektrokontrollen AG den Zugang zu sämtlichen im vertraglichen Rahmen stehenden Bereichen zu gewähren und, falls nötig, eine Begleitperson oder die nötigen Zutrittsrechte ohne Entschädigung zur Verfügung zu stellen.
6.4 Entstandene Mehrkosten bei Nichtmitwirkung der Vertragspartei werden zu aktuellen Stundenansätzen verrechnet.
6.5 Informationsschreiben über die bevorstehende Kontrolle an Mieter der Vertragspartei müssen durch die Vertragspartei selbst übernommen werden.
7.1 Das vermittelte technische Know-how sowie Checklisten, Berichte und Hilfsblätter im Rahmen der Vertragserbringung stehen im Eigentum der SeMa-Elektrokontrollen AG und dürfen ohne Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben oder von Dritten benutzt werden.
8.1 Die angegebenen Preise verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.
8.2 Die Mehrwertsteuer wird durch den Vertragspartner bezahlt.
8.3 Wenn nicht anders vereinbart, werden die Leistungen nach Aufwand zu aktuellen Stundensätzen verrechnet.
8.4 Dienstleistungen, welche ausserhalb der Geschäftszeiten oder an Sonn- sowie Feiertagen erbracht werden müssen, werden mit Zuschlägen gemäss OR verrechnet.
8.5 Pauschalpreise und Offerten sind nur im Rahmen der Vereinbarung gültig.
8.6 Zusätze, welche nicht in der Offerte oder im Pauschalpreis enthalten sind, werden nach Aufwand zu aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
8.7 Die Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen erhoben.
9.1 Die SeMa-Elektrokontrollen AG garantiert die termingerechte Erbringung der Dienstleistung unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt.
9.2 Die Termine werden nur garantiert, sofern die Vertragspartei wie in Ziffer 6 beschrieben mitwirkt und die nötige Unterstützung leistet.
9.3 Terminverschiebungen durch die Vertragspartnerin müssen mindestens 3 Arbeitstage im Voraus bekannt gegeben werden. Bei kurzfristigen Absagen und Terminverschiebungen wird eine Gebühr von CHF 300.– verrechnet.
10.1 Das Vertragsverhältnis zwischen der SeMa-Elektrokontrollen AG und der Vertragspartnerin kann jederzeit beidseitig schriftlich mit sofortiger Wirkung oder nach Vereinbarung eines bestimmten Datums aufgelöst werden.
11.1 Auf diese AGB und den Vertrag ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
11.2 Als Gerichtsstand gilt das für Bad Ragaz, St. Gallen, Schweiz zuständige Gericht.
SeMa-Elektrokontrollen AG ist eine akkreditierte Inspektionsstelle und ein unabhängiges Kontrollorgan, Kontrollbewilligung K-253231, SIS 0219
Marktbündtenstrasse 8
7310 Bad Ragaz
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